Schwangerschaft
Deine Rechte im Mutterschutz: Gut informiert in die Babypause

Von Dr. Christoph Theurer
07. April 2025

Ein Kind zu erwarten, ist eine aufregende Zeit. Es steht eine völlig neue Lebensphase bevor, die viele Veränderungen mit sich bringt – körperlich, emotional und auch beruflich. Gerade in Bezug auf den Job tauchen oft viele Fragen auf: Ab welcher Woche gilt Mutterschutz? Wie lange bekommt man in der Schwangerschaft volles Gehalt? Ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber während des Mutterschutzes legal? Erfahre hier alles rund um Beschäftigungsverbote, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz im Mutterschutz – für einen entspannten Start in die Babypause.

Mutterschutz im Überblick

Der Mutterschutz – Sicherheit für Mutter und Kind

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In der Zeit vor und nach der Geburt bedürfen Mütter eines besonderen Schutzes. Dieser Meinung ist auch die deutsche Gesetzgebung und hat 1952 das Mutterschutzgesetz erlassen, das die Beschäftigung von Schwangeren regelt. Das Gesetz schützt werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder vor Überlastung und Gefährdungen am Arbeitsplatz – aber auch vor dessen Verlust und finanziellen Einbußen.

Was bedeutet Mutterschutz?

Der Mutterschutz sorgt dafür, dass schwangere und stillende Frauen am Arbeitsplatz gut geschützt sind, ohne dass sie auf ihre berufliche Tätigkeit verzichten müssen. Die Verantwortung dafür trägt der Arbeitgeber: Sobald du deine Chefin oder deinen Chef über die Schwangerschaft informiert hast, ist diese/r verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu überprüfen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen sollen möglichen Gefahren für Mutter und Kind vorbeugen und reichen von regelmäßigen Pausen bis hin zur Freistellung für Untersuchungen oder das Stillen.[1]

Muss ich Mutterschutz beantragen?

Mutterschutz steht dir gesetzlich zu. Er muss nicht extra beantragt werden. Als schwangere oder stillende Mitarbeiterin entscheidest du selbst, wann du deine Schwangerschaft am Arbeitsplatz bekannt machst. Du bist nicht verpflichtet, deine Schwangerschaft sofort preiszugeben. Doch je früher dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin Bescheid weiß, desto besser kann er den Mutterschutz gewährleisten und mögliche Gefährdungen vermeiden. Bei Bedarf kann er oder sie ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung der Hebamme verlangen, um die Schwangerschaft zu bestätigen.[2]

Zeiträume für Mutterschutz und Mutterschutzfrist

Wann beginnt der Mutterschutz?

Beim Stichwort Mutterschutz denken viele an die Zeit, in der eine Schwangere kurz vor und nach der Geburt nicht arbeiten darf. Die besondere Fürsorge, die dir nach dem Mutterschutzgesetz zusteht, gilt jedoch für die gesamte Dauer deiner Schwangerschaft und Stillzeit![3] Die sogenannte Mutterschutzfrist, also der Zeitraum, in der eine Schwangere nicht arbeiten darf, beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin – es sei denn, du möchtest auf eigenen Wunsch hin weiterarbeiten und reichst bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin eine entsprechende Erklärung ein.

Wann endet der Mutterschutz?

Die Zeit, in der deine Chefin oder dein Chef dafür sorgen muss, dass dir als Schwangere und Mutter am Arbeitsplatz nichts fehlt, endet erst mit dem Ende deiner Stillzeit. [4] Nach der Entbindung gilt zudem – und zwar ausnahmslos – eine achtwöchige Frist, in der frisch gebackene Mütter nicht arbeiten dürfen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten wird dieser Zeitraum auf zwölf Wochen verlängert. Wenn dein Baby zu früh geboren wird und auf die Welt kommt, bevor die sechswöchige Frist abgelaufen ist, gehen dir diese Tage nicht verloren. Stattdessen kannst du sie zu der Acht-Wochen-Frist nach der Geburt hinzurechnen.

Viele Krankenkassen stellen auf ihren Webseiten Tools zur Verfügung, mit denen du den Zeitraum für deine Mutterschutzfrist genau berechnen kannst. Alles, was du hierzu brauchst, ist dein errechneter Entbindungstermin.

Beschäftigungsverbote bei schwerer oder gefährlicher Arbeit

Zusätzliche Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das Beschäftigungsverbot von Schwangeren auch außerhalb der vom Mutterschutzgesetz festgelegten sechs- bzw. achtwöchigen Frist. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn du ein ärztliches Attest vorlegen kannst oder die Art deiner Beschäftigung die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet.

  • sie gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Umständen ausgesetzt ist (Strahlen, Staub, Gase, Nässe, Kälte, Lärm, Erschütterungen),
  • sie regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg ohne mechanische Hilfsmittel heben oder bewegen muss,
  • sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft ständig mehr als vier Stunden am Stück stehen muss,
  • sie sich häufig erheblich strecken, beugen oder gebückt halten muss,
  • sie Maschinen mit hoher Fußbeanspruchung bedienen muss,
  • ein besonderes Risiko für Berufskrankheiten besteht,
  • sie einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt ist oder
  • durch ein gesteigertes Arbeitstempo mehr Lohn erzielt werden kann, sowie bei Fließbandarbeiten mit vorgeschriebenem Arbeitstempo.

Das Mutterschutzgesetz untersagt werdenden Müttern zudem die Nacht-, Sonntags- oder Mehrarbeit, die über 8,5 Stunden am Tag oder 90 Stunden pro Doppelwoche hinausgeht.[5]

Lohnfortzahlung: dein Gehalt in der Schwangerschaft und danach

Gehalt im Mutterschutz: Finanziell abgesichert durch Lohnfortzahlung in der Schwangerschaft

Während der Mutterschutzfrist sollen sich werdende Mütter nicht um ihren Lebensunterhalt sorgen müssen. Daher sieht das Mutterschutzgesetz eine Lohnfortzahlung vor. Dieses Mutterschaftsgeld erhalten Frauen, die in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

Mutterschaftsgeld: So viel zahlen Krankenkasse und Arbeitgeber

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Durchschnitt deines Nettogehaltes der vergangenen drei Monate. Die Zuwendung zahlen Krankenkasse und Arbeitgeber gemeinsam: Die Kasse entrichtet bis zu 13 Euro täglich. Dein Arbeitgeber bzw. deine Arbeitgeberin stockt diesen Betrag bis zum vollen Nettogehalt auf. Damit für Arbeitgeber durch Schwangerschaft ihrer Angestellten keine wirtschaftliche Belastung entsteht, erstatten die Krankenkassen ihnen ihren Anteil später zurück. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass einige Unternehmen von der Einstellung junger Frauen absehen.

Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, reichst du bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin sowie bei deiner Krankenkasse rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung über den errechneten Entbindungstermin ein.

Entgeltfortzahlung im Mutterschutz bei Privatversicherten

Arbeitnehmerinnen, die privat versichert sind, erhalten ebenfalls Lohnfortzahlungen – jedoch nur von ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin. Privat versicherte Schwangere können jedoch beim Bundesversicherungsamt einen Antrag auf eine einmalige Zuwendung von 210 Euro stellen. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte oder Mütter, die über ihre Partner oder Partnerinnen familienversichert sind.

Ob du verheiratet bist oder nicht, macht für die Regelungen des Mutterschutzes keinen Unterschied. Das Mutterschaftsgeld wird vom Elterngeld abgezogen.

Bekommen Hausfrauen, Selbständige, Beamtinnen und Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen Mutterschaftsgeld?

Hausfrauen und Selbständige ohne Anspruch auf Krankengeld bei einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten kein Mutterschaftsgeld. Hier greifen ggf. private Krankengeldversicherungen, die Selbstständige für solche Fälle abschließen können. Als freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige erhältst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse nur, wenn du Anspruch auf Krankengeld hast. Verzichtest du auf diesen Anspruch, entfällt auch der Anspruch auf Mutterschaftsgeld.[6]

Für Beamtinnen gilt das Mutterschutzgesetz nicht; sie unterliegen stattdessen speziellen beamtenrechtlichen Regelungen. Arbeitslosen Müttern wird Arbeitslosengeld II während der Mutterschutzfrist weiter ausgezahlt.[7]

Kündigungsschutz: für einen sicheren Arbeitsplatz in der Schwangerschaft

Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz

Werdende Mütter unterliegen nach dem Mutterschutzgesetz einem besonderen Schutz. Dieser gilt auch für deinen Job. Während der gesamten Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt des Kindes darf einer jungen Mutter nicht gekündigt werden. Solltest du anschließend in Elternzeit gehen, verlängert sich die Frist um zwölf Monate.

Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist, dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin von deiner Schwangerschaft weiß. Allerdings hast du nach Zugang einer etwaigen Kündigung eine Frist von zwei Wochen, in der du deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin nachträglich mitteilen kannst, dass du ein Kind erwartest. Die Kündigung wird dann unwirksam.

Bei befristeten Arbeitsverträgen besteht der Kündigungsschutz nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag ausläuft. Anders sieht es in der Probezeit aus: Ist vertraglich festgelegt, dass das Beschäftigungsverhältnis nach der Probezeit zunächst endet, besteht kein Kündigungsschutz. Ohne diese Regelung darf der Schwangeren auch in der Probezeit nicht gekündigt werden.